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die führende Rolle bei der Beherbergung, Begleitung und Pflege der betagten Menschen einzunehmen;
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interne und externe Kompetenzen zu fördern, um den Betreuungsbedürfnissen der Bewohner und der Angehörigen gerecht zu werden;
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bei der politischen Planung zu Gunsten der betagten Menschen die Interessen der Mitglieder gegenüber den politischen und administrativen Instanzen, den Versicherern sowie den Partnervereinigungen zu wahren;
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die Selbständigkeit der Institutionen der Mitglieder zu bekräftigen und zu bewahren;
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öffentliche Verantwortung zu tragen und auf gute fachliche Praxis zu achten;
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eine untereinander abgestimmte einvernehmliche Politik zu schaffen;
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die kantonale und interkantonale Koordination für Arbeitskräfte zu fördern, welche über die Qualifikationen verfügen, die die Bedürfnisse der Institutionen abdecken;
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ihren Mitgliedern Leistungen zu erbringen, die der Gesetzgebung, den Statuten und den Qualitätsstandards entsprechen;
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den Fortbestand des Gleichgewichts zwischen Qualität und Kosten bei den Institutionen der Mitglieder sicherzustellen.